Bedarfsgegenstände

Für den Verbraucher sind die Qualität, die chemische Unbedenklichkeit der Produkte und die Gebrauchseignung entscheidend. In der EU und vielen weiteren Ländern wurden Gesetze und Verbotsregelungen für eine Reihe von Schadstoffen erlassen, um der steigenden Besorgnis über Schadstoffe, die die Umwelt und die Gesundheit beeinträchtigen, Rechnung zu tragen. Diese Regelungen haben direkten Einfluss auf alle Produkte im Bereich Bedarfsgegenstände wie Textilien, Haushaltswaren, Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt und deren Ausgangsstoffe.
Die OMPG ermittelt die für das Produkt gültigen Regelungen und bietet Laborprüfungen, Beratung und Bewertung an, damit die Produkte den Regelungen entsprechen, die Produktqualität verbessert wird, Verbraucherbeschwerden reduziert und negative Presse vermieden wird.
Dazu gehören unter anderem
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Phthalate und andere Weichmacher
- Schwermetalle: Blei, Cadmium, Chrom VI, und Quecksilber
- Azofarbstoffe und Dispersionsfarbstoffe
- Flammschutzmittel
- Monomere und Lösemittel
- flüchtige organische Stoffe (VOC)
- Formaldehyd
- Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol
- zinnorganische Verbindungen